GAP
Nach oben ABW ab 01.01.2008 Kanalabgaben Erdwärmeanl. Grenzabstände SWB Förderung Anzeigeverf. Schotterabbau GAP Behördenausk. Sendemasten Vergabeges. GAP-Korrektur Regenw. nutzen Klärschlamm Badegewässer Nachbarrechte Kostenpflicht Inneninstall. Bestand n.BG Ingenieurleist. EW-Versorgungsanl. Änd. im Siedlungs-WB Änd. Förderungsrichtlinien Dachgeschossausbau

 

Gemeindeabwasserplan (GAP)


Gemäß Kanalgesetz, Novelle 1998, sind Gemeinden verpflichtet im Zuge der Revision des Flächenwidmungsplanes, spätestens jedoch 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (also bis spätestens 31. Oktober 2003) einen Gemeindeabwasserplan (GAP) zu erlassen. Dieser hat mindestens zu enthalten:

  • Abgrenzung der Gebiete, deren Abwässer bereits ordnungsgemäß entsorgt werden, sowie - gegebenenfalls - jener Gebiete, die noch zu entsorgen sind;

  • Zeitplan für den Ausbau von Entsorgungsanlagen; eine Trennung in Bauabschnitte ist zulässig;

  • Angaben der Art der Sammlung, des Transportes und der Reinigung von Abwässern, die keiner öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage zugeführt werden können (z.B. Gruppenanlagen für Streusiedlungen, Einzelanlagen);

  • Darlegung der Art der ordnungsgemäßen Entsorgung des Inhaltes von Sammelgruben.


Das Referat Abwasserentsorgung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat auf Basis von Pilotprojekten einen Muster-Gemeindeabwasserplan, zu finden auf der Homepage der Steiermärkischen Landesregierung  

http://www.stmk.gv.at/verwaltung/fa3a/ref3a.stm

entwickelt, mit dem Ziel einen einheitlichen Rahmen für die Ausarbeitung des GAP zu definieren.  


Die Erstellung des Gemeindeabwasserplanes kann - je nach Anzahl der noch nicht entsorgten Objekte - bis zu einem Jahr und mehr dauern. Es ist deshalb zu empfehlen, mit den Planungsarbeiten zum GAP möglichst bald zu beginnen.

Für Detailfragen steht Ihnen gerne Herr Mag. Dietmar Gluderer (03452-855 21 – 26) mit Rat und Tat zur Seite.

Den Gesetzestext zur Novelle des Steiermärkischen Kanalgesetzes können Sie hier downloaden.

Download Stmk. Kanalgesetz - Novelle