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Angebotseröffnung
siedlungswasserbau
Im Zuge der Verwaltungsvereinfachungen ergeben sich einige Änderungen beim Ablauf der Projekte des geförderten Siedlungswasserbaues:
Vorschlag: Die Auftraggeber sollten selbst die Einbindung der örtlichen Bauaufsicht – wenn nötig – organisieren.
Vorschlag:
Die Auftraggeber können
gemeinsam mit dem Planer Zeit und Ort der Eröffnung festlegen, was dann in die
Bekanntmachung aufgenommen werden muss. Zu beachten ist, dass immer mindestens 3
von den Bietern unabhängige Personen bei der Eröffnung anwesend sein müssen! Weitere Änderungen
der LSW stehen bevor (LSW 2003). Wir werden Sie gerne über die wichtigsten
Neuigkeiten informieren.
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