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Mindestabstand
bei Schotterabbauen gem. MinROG
In
letzter Zeit erreichen uns immer wieder Anfragen, ob bei einem geplanten
Schotterabbau der Mindestabstand zum Bauland von 100 m unterschritten werden
darf. Diesbezüglich ist folgendes klarzustellen:
Im Mineralrohstoffgesetz vom 19. Jänner 1999 ist unter § 82 Absatz 4
festgehalten, dass die Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes zu versagen
ist, wenn ein Mindestabstand von 100 m zu den in Absatz 1 genannten
Gebieten (Bauland, Erweitertes Wohngebiet, Kinderbetreuungseinrichtungen,
Schulen, Krankenhäusern etc.) unterschritten wird.
In der Mineralrohstoffgesetz-Novelle 2001 vom 8. Jänner 2002 sind Kriterien
festgelegt, welche eine Unterschreitung des Schutzabstandes von 300 m
rechtfertigen. Eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 100 m ist jedoch
keinesfalls möglich.
Diese Aussage haben wird auch aus der zuständigen Abteilung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erhalten.
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