Schotterabbau
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Mindestabstand bei Schotterabbauen gem. MinROG


In letzter Zeit erreichen uns immer wieder Anfragen, ob bei einem geplanten Schotterabbau der Mindestabstand zum Bauland von 100 m unterschritten werden darf. Diesbezüglich ist folgendes klarzustellen:

Im Mineralrohstoffgesetz vom 19. Jänner 1999 ist unter § 82 Absatz 4 festgehalten, dass die Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes zu versagen ist, wenn ein Mindestabstand von 100 m zu den in Absatz 1 genannten Gebieten (Bauland, Erweitertes Wohngebiet, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern etc.) unterschritten wird.

In der Mineralrohstoffgesetz-Novelle 2001 vom 8. Jänner 2002 sind Kriterien festgelegt, welche eine Unterschreitung des Schutzabstandes von 300 m rechtfertigen. Eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 100 m ist jedoch keinesfalls möglich.

Diese Aussage haben wird auch aus der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erhalten.