SWB Förderung
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Neuigkeiten in der Siedlungswasserbau-Förderung

Ab 1. November 2001 sind für die Bundesförderung im Siedlungswasserbau NEUE Förderrichtlinien in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Überweisung der Zuschüsse ist NICHT MEHR ABHÄNGIG von einem Kredit. Das heißt, es werden FINANZIERUNGSZUSCHÜSSE halbjährlich auf das bekannt gegebene Konto überwiesen, auch ohne dass ein Kredit beansprucht wird. Das gilt auch für bestehende Förderverträge

  • Der Förderprozentsatz bei Wasserversorgungsanlagen wurde von 20 % auf 15 % gesenkt.

  • Für Kanäle und Kläranlagen bestehen jetzt UNTERSCHIEDLICHE BERECHNUNGSARTEN der Förderhöhe.

Der Fördersatz liegt jetzt zwischen 8 % und 50 % ZUZÜGLICH eines Pauschalsatzes von Euro 14,00 bei Kanälen unter Durchmesser 500 und bei Kläranlagen (auch bei Ausbauten – anteilig) mit einer von der EW-Anzahl abhängigen, degressiv gestalteten Pauschale.

  • Sanierungen von Wasserversorgungsanlagen werden nicht mehr gefördert – gegebenenfalls sind hier NEUBAUTEN vorzunehmen.

  • Für EINZELANLAGEN in Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gelten Pauschalfördersätze.

Detailinformationen: 

www.kommunalkredit.at/treuhand/uwf/Kommunale_Siedlungswasserwirts/ksww.htm