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Bewilligungspflicht
von Plakatwänden („Ankündigungen“) § 4 Steiermärkisches
Naturschutzgesetz 1976
Bewilligungspflicht
von Ankündigungen
Bewilligungsfrei
Auf die Anzeigepflicht gemäß
§ 20 Ziffer 3 a Stmk. BauG und eine allfällige Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung
(StVO) außerhalb geschlossener Ortschaften (wiederum die BH) sei besonders
hingewiesen. |