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Gemeindeabwasserplan (GAP) - KorrekturIn der Gemeindeinformation von April 2002 ist uns leider bezüglich einer Datumsangabe ein Fehler unterlaufen. Die Gemeinden sind gemäß Kanalgesetz, Novelle 1998, verpflichtet im Zuge der Revision des Flächenwidmungsplanes, spätestens jedoch 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (als bis spätestens 31. Oktober 2003) einen Gemeindeabwasserplan (GAP) zu erlassen.
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