GAP-Korrektur
Nach oben ABW ab 01.01.2008 Kanalabgaben Erdwärmeanl. Grenzabstände SWB Förderung Anzeigeverf. Schotterabbau GAP Behördenausk. Sendemasten Vergabeges. GAP-Korrektur Regenw. nutzen Klärschlamm Badegewässer Nachbarrechte Kostenpflicht Inneninstall. Bestand n.BG Ingenieurleist. EW-Versorgungsanl. Änd. im Siedlungs-WB Änd. Förderungsrichtlinien Dachgeschossausbau

 

Gemeindeabwasserplan (GAP) - Korrektur

In der Gemeindeinformation von April 2002 ist uns leider bezüglich einer Datumsangabe ein Fehler unterlaufen.

Die Gemeinden sind gemäß Kanalgesetz, Novelle 1998, verpflichtet im Zuge der Revision des Flächenwidmungsplanes, spätestens jedoch 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (als bis spätestens 31. Oktober 2003) einen Gemeindeabwasserplan (GAP) zu erlassen.


Wir bitten um Kenntnisnahme.