Erdwärmeanl.

Nach oben ABW ab 01.01.2008 Kanalabgaben Erdwärmeanl. Grenzabstände SWB Förderung Anzeigeverf. Schotterabbau GAP Behördenausk. Sendemasten Vergabeges. GAP-Korrektur Regenw. nutzen Klärschlamm Badegewässer Nachbarrechte Kostenpflicht Inneninstall. Bestand n.BG Ingenieurleist. EW-Versorgungsanl. Änd. im Siedlungs-WB Änd. Förderungsrichtlinien Dachgeschossausbau

 

Wasserrechtliche Bewilligungspflicht von Erdwärmeanlagen

Wasserrechtsgesetz BGBl. 215/1959 i.d.f. 2001, § 31 c (5)

Bewilligungspflicht von Erdwärmeanlagen

  • In wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten – Schutzgebiete und Schongebiete – sowie in geschlossenen Siedlungsgebieten ohne zentrale Trinkwasserversorgung sind alle Erdwärmeanlagen (auch Horizontalkollektoren) bewilligungspflichtig.  

  • Vertikalkollektoren sind überall bewilligungspflichtig  

  • Grundwasserwärmepumpen sind überall bewilligungspflichtig