EW-Versorgungsanl.
Nach oben ABW ab 01.01.2008 Kanalabgaben Erdwärmeanl. Grenzabstände SWB Förderung Anzeigeverf. Schotterabbau GAP Behördenausk. Sendemasten Vergabeges. GAP-Korrektur Regenw. nutzen Klärschlamm Badegewässer Nachbarrechte Kostenpflicht Inneninstall. Bestand n.BG Ingenieurleist. EW-Versorgungsanl. Änd. im Siedlungs-WB Änd. Förderungsrichtlinien Dachgeschossausbau

 

Einzelwasserversorgungsanlagen - EWVA

 

GRUNDLAGEN DER FÖRDERUNG

Die Errichtung von Einzelwasserversorgungsanlagen (Brunnen, Quellfassung, etc.) im kommunalen wie im privaten Bereich ist grundsätzlich förderfähig, wenn folgende Erfordernisse erfüllt werden:

1.             Anschlussmöglichkeiten bestehen für bis zu vier Objekte, ausgenommen sind landwirtschaftliche Nebengebäude. Bei mehr als vier anzuschließende Objekte zählt es nicht mehr als Einzelanlage.

2.             Für die zu versorgenden Objekte ist der Anschluss an einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll (oder der kürzestmögliche Anschluss an das öffentliche Netz beträgt mehr als 1 km).

3.             Für die anzuschließenden Objekte lag bereits zum 01.04.1993 eine rechtskräftige Baubewilligung vor. Objekte mit einer Baubewilligung, die nach dem oben genannten Datum rechtskräftig wurde, erhalten für die Errichtung von EWVA keine Förderung.

Ausgenommen sind Neuerrichtungen aufgrund unerwarteter Naturereignisse bzw. wenn das anzuschließende Objekt ein rechtskräftig bewilligtes Objekt ersetzt und an der gleichen Stelle errichtet wird.

 4.      Für Privatpersonen muss das zu versorgende Objekt den Hauptwohnsitz darstellen. Ausgenommen sind Objekte mit überwiegend landwirtschaftlicher Tätigkeit (Almhütten).

 

FÖRDERUNGSANSUCHEN

Dem Ansuchen um Förderung einer Einzelanlage ist anzuschließen:

1.             Technisches Datenerfassungsblatt

Auf der Homepage vom Büro Heidinger & Schwarzl www.heidinger-schwarzl.at kann unter Links/Partner – Förderungen das Ansuchen zur Pauschalförderung für Maßnahmen zur Wasserversorgung bei Einzelanlagen (PEWV) sowie das technische Datenerfassungsblatt heruntergeladen werden.

2.             Nachweis, dass es sich um eine Einzelanlage handelt – siehe Grundlagen der Förderung

 

AUSMASS DER FÖRDERUNG

1.             Bundesförderung

€ 2.100,- für die Wassererschließung mittels Brunnen oder Quellen mit erforderlicher Drucksteigerungsanlage, € 900,- für die Wassererschließung mittels Quellen, €10,- pro förderfähigen Laufmeter Wasserleitung, € 500,- für die Wasseraufbereitung und € 140,- pro m³ Nutzinhalt für Wasserspeicher.

Ausgenommen von der Förderung ist die Inneninstallation. Als Inneninstallation bei Wasserversorgungsanlagen gelten alle Einrichtungen nach dem Wasserzähler bzw. nach dem 1. Absperrorgan. Die Bundesförderung beträgt höchstens das Ausmaß der allfälligen Landesförderung.

2.             Landesförderung

Das Land Steiermark gewährt für Einzelwasserversorgungsanlagen eine Förderung bis zum 35% der förderbaren Investitionskosten unter Einbeziehung eines zumutbaren Eigenmittelanteiles von € 3.000,-. Das heißt, der Förderprozentsatz wird dahingehend angepasst, dass für den Förderwerber € 3.000,- übrig bleiben.

Die Summe der von Bund und Land gewährten Förderungsmittel darf nicht höher sein als der Betrag, der durch Firmenrechnungen nachgewiesen werden kann.

Eigenleistungen werden bis zu einem Ausmaß von maximal 20 % der förderfähigen Investitionskosten gewährt, wobei hier gewisse Mindestvoraussetzungen einzuhalten sind. Unter anderem müssen die angesetzten Kosten der Eigenleistungen mind. 25 % unter den ortsüblichen Fremdleistungskosten liegen.