Badegewässer
Nach oben ABW ab 01.01.2008 Kanalabgaben Erdwärmeanl. Grenzabstände SWB Förderung Anzeigeverf. Schotterabbau GAP Behördenausk. Sendemasten Vergabeges. GAP-Korrektur Regenw. nutzen Klärschlamm Badegewässer Nachbarrechte Kostenpflicht Inneninstall. Bestand n.BG Ingenieurleist. EW-Versorgungsanl. Änd. im Siedlungs-WB Änd. Förderungsrichtlinien Dachgeschossausbau

 

Badegewässer in Österreich


Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer Bäderhygienegesetz (BHygG) - BGBl. Nr. 658/1996 Bäderhygieneverordnung (BHygV) - BGBl. II Nr. 420/1998

Gemäß Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer werden für alle Arten von Oberflächengewässern, in denen das Baden von den zuständigen Behörden ausdrücklich gestattet oder nicht untersagt ist und in denen üblicherweise eine große Anzahl von Personen badet, Grenzwerte bzw. Richtwerte für mikrobiologische, physikalische, chemische und andere als Zeichen der Verschmutzung geltende Parameter festgelegt.

Nach einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 1996 ist die Richtlinie für Österreich ab 1. Jänner 1997 verbindlich anzuwenden und wurde für das Jahr 1997 erstmals ein Bericht über die Durchführung der Richtlinie an die Europäische Kommission übermittelt.

Die Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht erfolgte durch das Bäderhygienegesetz (BHygG), sowie durch entsprechende Bestimmungen in der Bäderhygieneverordnung-BHygV. Der Anwendungsbereich dieser Rechtsvorschriften wurde in Umsetzung der Richtlinie auf Badestellen in Badegewässern erweitert.

Ein Badegewässer liegt vor, wenn das Baden in diesem Gewässer (bzw. Teil des Gewässers) behördlich gestattet ist oder wenn dieses nicht untersagt ist und dort üblicherweise eine große Anzahl von Personen badet.

Probennahmen sind in Badegewässern an jenen Stellen vorzunehmen, an denen die durchschnittliche "Badedichte" am höchsten ist. Die Probennahmestellen, im Bäderhygienegesetz als Badestellen bezeichnet, sind zum Zwecke der Überprüfung der Wasserqualität örtlich abgegrenzte Bereiche eines Badegewässers.

Badesaison ist der Zeitraum vom 15. Juni bis 31. August eines jeden Kalenderjahres.

Die Richtlinie listet mikrobiologische, physikalische, chemische und andere als Zeichen der Verschmutzung geltende Parameter mit Grenz- und Richtwerten auf, die während der Badesaison im Allgemeinen in 14-tägigen Intervallen zu untersuchen sind.

Die Probennahmen beginnen 2 Wochen vor Beginn der Badesaison. Während einer Badesaison erfolgen im Allgemeinen somit (mindestens) 7 Untersuchungsdurchgänge; auf Grund guter Ergebnisse an einer Badestelle in den vorangegangenen Jahren kann seitens der Europäischen Kommission eine Verringerung der Mindesthäufigkeit der Probennahme genehmigt werden.

Die Bezirksverwaltungsbehörden überwachen die Qualität der Badegewässer während der Badesaison unter Heranziehung der die Probennahmen und Untersuchungen in der Regel durchführenden bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten als Sachverständige.

Ergibt eine Kontrolle, dass die Wasserqualität einer Badestelle nicht den Qualitätsanforderungen (Grenzwerten) entspricht, kann die Gesundheitsbehörde als letztes Mittel ein Badeverbot verhängen. Allfällig erforderliche Sanierungsmaßnahmen bei Badegewässern sind (aus Kompetenzgründen) von den Wasserrechtsbehörden zu treffen. Der für die Gewässeraufsicht verantwortliche Landeshauptmann ist von einem derartigen Ergebnis einer Kontrolle einschließlich der Ursachen für die zu bemängelnde Wasserqualität unverzüglich zu verständigen. Welche Maßnahmen vom Landeshauptmann als Wasserrechtsbehörde sodann zu setzen sind, um Gefährdungen der Badenden hintanzuhalten, ist im Einzelfall zu beurteilen.

Gemäß Art. 13 der Richtlinie ist der Europäischen Kommission bis zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres ein Bericht über die Durchführung der Richtlinie in diesem Jahr zu übermitteln.

Auf Grund dieser seitens der Mitgliedstaaten an die Europäischen Kommission übermittelten Informationen veröffentlicht die Europäische Kommission alljährlich einen Bericht über die Qualität der Badegewässer, welcher jeweils vor Beginn der nächsten Badesaison herausgegeben wird.

Der Bericht für die Badesaison 2000 wurde von Frau Kommissarin Margot Wallström am 21. Mai 2001 präsentiert und kann im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen angefordert werden.

 

Die Badesaison 2000 im Überblick

Anbei finden Sie die Aufstellung der österreichischen Badegewässer in den Badesaisonen 1997, 1998, 1999 und 2000.

     Download BADEWÄSSER QUALITÄT

In der Badesaison 2000 wurden in Österreich 179 Badegewässer mit insgesamt 268 Badestellen ausgewiesen. Im Vergleich dazu hat das seenreiche Finnland nur 314 Badestellen ausgewiesen (weitere Informationen im Internet unter: http://www.europa.eu.int/water/water-bathing/report.html).

Die Europäische Kommission stellt in ihrem für das Jahr 2000 herausgegebenen Bericht fest, dass der Anteil der Badestellen, an welchen die Grenzwerte eingehalten wurden, zwar leicht gestiegen, die Anzahl jener jedoch, an welchen die strengeren Richtwerte eingehalten wurden, deutlich zurückgegangen ist und daher von einer Verschlechterung der durchschnittlichen Qualität der Badestellen ausgegangen werden muss.

Der Konformitätsgrad ist bei den Grenzwerten auf 96,6 % gestiegen, der Anteil der mit den strengeren Richtwerten konformen Badestellen ist dagegen auf 66,8 % (um rund 11 %) gefallen. Allerdings ist der Anteil der mit den Grenzwerten nicht konformen Badestellen auf 3,4 % leicht zurückgegangen (Konformität der mikrobiologischen Parameter gesamtkoliforme und fäkalkoliforme Bakterien und der physikalisch-chemischen Parameter Mineralöle, Tenside und Phenol):

Probennahmestellen

268

Stellen ohne Probennahme

0

Stellen mit unzureichender Häufigkeit der Probennahme

0

Probennahmestellen mit Einhaltung der Grenzwerte

259

Probennahmestellen mit Einhaltung der Richtwerte

179

Probennahmestellen ohne Einhaltung der Grenzwerte

9

Probennahmestellen mit Badeverbot

0

 

Quelle: BM für soziale Sicherheit und Generationen

 (im Internet unter: www.bmsg.gv.at/bmsg/relaunch/gesundheit/welcome.htm)

 

Zum Abschluss sei erwähnt, dass unsere Mitarbeiter und wir uns über Reaktionen aber auch Kritik zu den Gemeindeinformationen freuen.

Wichtig ist auch, dass wir vorhaben, uns in absehbarer Zeit vom Papier zu „verabschieden“ und interessante Infos NUR MEHR per E-Mail und Internet zu übermitteln. Wir werden Sie davon aber selbstverständlich rechtzeitig in Kenntnis setzen.