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Badegewässer in Österreich
Gemäß
Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer werden für
alle Arten von Oberflächengewässern, in denen das Baden von den zuständigen
Behörden ausdrücklich gestattet oder nicht untersagt ist und in denen üblicherweise
eine große Anzahl von Personen badet, Grenzwerte bzw. Richtwerte für
mikrobiologische, physikalische, chemische und andere als Zeichen der Verschmutzung
geltende Parameter festgelegt. Nach einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 1996 ist die Richtlinie für Österreich ab 1. Jänner 1997 verbindlich anzuwenden und wurde für das Jahr 1997 erstmals ein Bericht über die Durchführung der Richtlinie an die Europäische Kommission übermittelt. Die Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht erfolgte durch das Bäderhygienegesetz (BHygG), sowie durch entsprechende Bestimmungen in der Bäderhygieneverordnung-BHygV. Der Anwendungsbereich dieser Rechtsvorschriften wurde in Umsetzung der Richtlinie auf Badestellen in Badegewässern erweitert. Ein
Badegewässer liegt vor, wenn das Baden in diesem Gewässer (bzw. Teil
des Gewässers) behördlich gestattet ist oder wenn dieses nicht untersagt ist
und dort üblicherweise eine große Anzahl von Personen badet. Probennahmen
sind
in Badegewässern an jenen Stellen vorzunehmen, an denen die durchschnittliche
"Badedichte" am höchsten ist. Die Probennahmestellen, im Bäderhygienegesetz
als Badestellen bezeichnet, sind zum Zwecke der Überprüfung der
Wasserqualität örtlich abgegrenzte Bereiche eines Badegewässers. Badesaison
ist der Zeitraum vom 15. Juni bis 31. August eines jeden Kalenderjahres. Die
Richtlinie listet mikrobiologische, physikalische, chemische und andere als
Zeichen der Verschmutzung geltende Parameter mit Grenz- und Richtwerten
auf, die während der Badesaison im Allgemeinen in 14-tägigen Intervallen zu
untersuchen sind. Die
Probennahmen beginnen 2 Wochen vor Beginn der Badesaison. Während einer
Badesaison erfolgen im Allgemeinen somit (mindestens) 7 Untersuchungsdurchgänge;
auf Grund guter Ergebnisse an einer Badestelle in den vorangegangenen Jahren
kann seitens der Europäischen Kommission eine Verringerung der Mindesthäufigkeit
der Probennahme genehmigt werden. Die Bezirksverwaltungsbehörden überwachen die Qualität der Badegewässer während der Badesaison unter Heranziehung der die Probennahmen und Untersuchungen in der Regel durchführenden bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten als Sachverständige. Ergibt
eine Kontrolle, dass die Wasserqualität einer Badestelle nicht den Qualitätsanforderungen
(Grenzwerten) entspricht, kann die Gesundheitsbehörde als letztes Mittel ein Badeverbot
verhängen. Allfällig erforderliche Sanierungsmaßnahmen bei Badegewässern
sind (aus Kompetenzgründen) von den Wasserrechtsbehörden zu treffen. Der für
die Gewässeraufsicht verantwortliche Landeshauptmann ist von einem derartigen
Ergebnis einer Kontrolle einschließlich der Ursachen für die zu bemängelnde
Wasserqualität unverzüglich zu verständigen. Welche Maßnahmen vom
Landeshauptmann als Wasserrechtsbehörde sodann zu setzen sind, um Gefährdungen
der Badenden hintanzuhalten, ist im Einzelfall zu beurteilen. Gemäß
Art. 13 der Richtlinie ist der Europäischen Kommission bis zum 31. Dezember
eines jeden Kalenderjahres ein Bericht über die Durchführung der Richtlinie
in diesem Jahr zu übermitteln. Auf Grund dieser seitens der Mitgliedstaaten an die Europäischen Kommission übermittelten Informationen veröffentlicht die Europäische Kommission alljährlich einen Bericht über die Qualität der Badegewässer, welcher jeweils vor Beginn der nächsten Badesaison herausgegeben wird. Der
Bericht für die Badesaison 2000 wurde von Frau Kommissarin Margot Wallström am
21. Mai 2001 präsentiert und kann im Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen angefordert werden. Die
Badesaison 2000 im Überblick Anbei
finden Sie die Aufstellung der österreichischen Badegewässer in den
Badesaisonen 1997, 1998, 1999 und 2000. In
der Badesaison 2000 wurden in Österreich 179 Badegewässer mit insgesamt
268 Badestellen ausgewiesen. Im Vergleich dazu hat das seenreiche Finnland nur
314 Badestellen ausgewiesen (weitere Informationen im Internet unter: http://www.europa.eu.int/water/water-bathing/report.html). Die Europäische Kommission stellt in ihrem für das Jahr 2000 herausgegebenen Bericht fest, dass der Anteil der Badestellen, an welchen die Grenzwerte eingehalten wurden, zwar leicht gestiegen, die Anzahl jener jedoch, an welchen die strengeren Richtwerte eingehalten wurden, deutlich zurückgegangen ist und daher von einer Verschlechterung der durchschnittlichen Qualität der Badestellen ausgegangen werden muss. Der Konformitätsgrad ist bei den Grenzwerten auf 96,6 % gestiegen, der Anteil der mit den strengeren Richtwerten konformen Badestellen ist dagegen auf 66,8 % (um rund 11 %) gefallen. Allerdings ist der Anteil der mit den Grenzwerten nicht konformen Badestellen auf 3,4 % leicht zurückgegangen (Konformität der mikrobiologischen Parameter gesamtkoliforme und fäkalkoliforme Bakterien und der physikalisch-chemischen Parameter Mineralöle, Tenside und Phenol):
Quelle:
BM für soziale Sicherheit und Generationen (im
Internet unter: www.bmsg.gv.at/bmsg/relaunch/gesundheit/welcome.htm)
Zum Abschluss sei erwähnt, dass unsere Mitarbeiter und wir uns über Reaktionen aber auch Kritik zu den Gemeindeinformationen freuen. Wichtig ist auch, dass wir vorhaben, uns in absehbarer Zeit vom Papier zu „verabschieden“ und interessante Infos NUR MEHR per E-Mail und Internet zu übermitteln. Wir werden Sie davon aber selbstverständlich rechtzeitig in Kenntnis setzen. |